12. Oktober 2018Peter Pionke
Unwetter-Bilanz – 7,5 Millionen Euro Schaden
Das Jahrhundert-Unwetter vom 29. Mai hat mit Regenmengen bis zu 100 Litern Wasser auf den Quadratmeter in Wuppertal Schäden von rund 7,5 Millionen Euro angerichtet. Das hat Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig heute den Mitgliedern des Finanzausschusses schriftlich mitgeteilt. Mindestens 5,5 Millionen davon entfallen auf Schäden an Infrastruktur und Gebäuden.
Die Erfassung der gesamten Kosten für die Beseitigung der Unwetterfolgen an Verwaltungshäusern, Schulen, Straßen, Parks, Wäldern und Spielplätzen ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. In der vergangenen Woche war Slawig beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, um zu klären, welche Kostenerstattungen die Stadt Wuppertal vom Land erwarten kann.
Das Ergebnis: Hilfen vom Land sind nur durch eine sogenannte Bedarfszuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz möglich.
Daher dämpft der Stadtdirektor Erwartungen an hohe Hilfezahlungen deutlich: „Diese Mittel werden aus der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleiches gespeist. Daher müssen Zahlungen aus diesem Topf sehr restriktiv gehandhabt werden“, erläutert Slawig. „So war es stets in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen. Insofern kann und will ich hier für Wuppertal auch keine Sonderbehandlung erwarten.“
Zwar seien die Voraussetzungen für eine Bedarfszuweisung gegeben: Wuppertal wurde von einem Wetterereignis getroffen, das außergewöhnliche und unvorhersehbare Kosten verursacht. „Die Kosten, die in so einem Fall aus dem kommunalen Finanzausgleich übernommen werden können, beschränken sich allerdings auf Aufwendungen zur Beseitigung von Gefahren und, zur Verkehrssicherung und auf geleistete Hilfen zur Behebung akuter existenzieller Notlagen“, so Slawig. „Das dürfte in Wuppertal der kleinere Teil der Kosten gewesen sein.“
Eine Mitfinanzierung von Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur, also Straßen, Gebäude oder Parks, sei ausdrücklich nicht vorgesehen.
„Wir werden den Antrag auf Unterstützung jetzt auf dieser Basis vorbereiten. In welcher Höhe eine Kostenerstattung zu erwarten ist, lässt sich noch nicht erkennen. Bis zum Jahresende soll dies geklärt sein.“
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