24. April 2020Peter Pionke
OB Mucke: „Richtiger Schritt zum Schutz“
Ab dem 27. April gilt in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel. Bürger können wahlweise sogenannte Alltagsmasken nutzen, aber auch Schals oder Tücher über Mund und Nase sind erlaubt.
„Nach der Öffnung der Geschäfte und der gewachsenen Sorglosigkeit vieler Menschen stand für mich fest: Wir brauchen diese Maskenpflicht. Sie kann nach Expertenmeinung dabei helfen, das Risiko der Übertragung des Corona-Virus zu reduzieren. Es ist also der richtige Schritt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewesen. Besonders jetzt, wo das Land die Pandemie-Beschränkungen Stück für Stück lockert, ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig bestmöglich schützen. Es ist deshalb gut, dass Düsseldorf nun auf die Forderung der Bergischen Drei und vielen weiteren Städten zur landesweiten Maskenpflicht reagiert hat“, sagt Oberbürgermeister Andreas Mucke.
Bereits in den Tagen zuvor hatte Mucke mit den Oberbürgermeistern aus Remscheid und Solingen vereinbart, notfalls eine eigene Regelung zur Maskenpflicht zu treffen. Das kann nun entfallen.
Schon kurz nach Bekanntwerden der landesweiten Maskenpflicht hatte sich Oberbürgermeister Mucke bei Facebook an alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler gewandt: „Auch wenn es erst ab Montag Pflicht ist: Ich appelliere, schon jetzt freiwillig Mund und Nase zu bedecken, um andere zu schützen und damit auch die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“
Pflicht zum Abstandhalten und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin
Ein wichtiger Hinweis: Es müssen keine gekauften oder extra selbst genähten Masken sein. Wer dies nicht leisten kann, darf auch einen Schal benutzen. Entscheidend ist, dass das Material hohe Temperaturen zum Waschen oder Ähnlichem verträgt.
Die Pflicht zum Abstandhalten und alle bisher empfohlenen Hygienemaßnahmen gelten natürlich auch weiterhin. Die Maskenpflicht ist als ergänzende Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus zu verstehen.
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