12. März 2021

IHK-Wahl: Deutlich mehr Frauen in der Vollversammlung

„Die bergischen Unternehmerinnen gehören auf jeden Fall zu den Gewinnerinnen der IHK-Wahl. Alle 24 angetretenen Kandidatinnen wurden mit größtenteils herausragenden Stimmenzahlen gewählt. Der Frauenanteil in der Vollversammlung steigt damit von bisher 20 auf 30 Prozent“, freut sich IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.

Michael Wenge – Hauptgeschäftsführer IHK Bergisch Land – © IHK Bergisch Land

Von den insgesamt 80 neu gewählten Mitgliedern des „Parlaments der Wirtschaft“ zogen 28 erstmals in das Gremium ein. Insgesamt hatten sich 153 Kandidatinnen und Kandidaten aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe um einen Sitz in der Vollversammlung beworben.

Die Wahlbeteiligung lag mit knapp 13 Prozent nur leicht unter der von vor vier Jahren (14 Prozent) und damit weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Von den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen stimmten über 20 Prozent ab, bei den Kleingewerbetreibenden waren es lediglich 8,6 Prozent.

Die höchste Wahlbeteiligung gab es in Remscheid mit gut 15 Prozent. In Solingen gingen 14 Prozent zur Wahl, in Wuppertal gut 11. Rund 41 Prozent der Stimmen wurden über das erstmals angebotene digitale Wahlportal abgegeben, das damit sehr gut von den Wählern angenommen wurde.

Branchen-Spitzenreiter war wie 2017 die kleine Wahlgruppe der Kreditinstitute und Versicherungen, in der über 30 Prozent ihre Stimme abgaben. In der Industrie wählten insgesamt gut 22 Prozent. Im Verkehrsgewerbe betrug die Beteiligung über 17 Prozent, im Groß- und Außenhandel/Vermittlergewerbe 14,6 Prozent und im sonstigen Dienstleistungsgewerbe 11,8 Prozent.

Am niedrigsten war die Wahlbeteiligung im Einzelhandel mit 9,4 Prozent. „Hierzu könnten auch der Lockdown und die größtenteils geschlossen Geschäfte beigetragen haben“, vermutet Wenge.

Die Wahlperiode dauert vier Jahre und beginnt am 1. Mai. Am 8. Juni wird die neugewählte Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In deren Mittelpunkt werden die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin sowie der sieben weiteren Mitglieder des Präsidiums und die Berufung der Ausschussmitglieder stehen.

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