20. August 2021Peter Pionke
Event-Branche atmet auf: Endlich Planungssicherheit
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gehen hier voran. In beiden Ländern ersetzt die 3G-Regel das Inzidenz-Stufenmodell. Events werden ohne eine festgelegte Obergrenze an Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, solange sichergestellt wird, dass alle Teilnehmenden geimpft, getestet oder genesen (3G) sind.
Die 3G-Regel greift grundsätzlich bei allen Veranstaltungen, die in Innenräumen stattfinden. Bei Open-Air-Veranstaltungen gilt die 3G-Regel ab einer Anzahl von 5.000 Besuchern. Oder dann, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Veranstalter müssen auch weiterhin grundsätzlich ein Hygiene-Konzept erstellen.
Bei mehr als 5.000 Teilnehmern ist vorgeschrieben, dass das Konzept vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt vorgelegt wird. Berlin und Hessen haben ebenfalls neue Regelungen veröffentlicht. In Hessen sind allerdings ab bestimmten Inzidenzstufen noch einige Details zu beachten.
Die neuen COVID-19-Schutzverordnungen gelten vorläufig bis zum 13. September in Baden-Württemberg, 16. September in Hessen und bis zum 17. September 2021 in Berlin und Nordrhein-Westfalen. CEO Colja Dams: „Wir sind zuversichtlich, dass es keine weiteren Verschärfungen kurz vor der anstehenden Bundestagswahl geben wird.“
„Wir spüren einen absoluten Bedarf nach Live Events und freuen uns hier über die steigenden Anfragen unserer Kunden. Klar, Hybrid wird die Zukunft sein, aber vorher kommt Live. Und Live Events sind jetzt wieder planbar. Ein Hygienekonzept ist und bleibt natürlich Standard. Bei uns setzen wir hier auf unsere ausgebildeten Fachkräfte für Hygiene im Veranstaltungswesen“, so so schätzt Ulrike Ellmann (VOK DAMS worldwide) die Zukunft in der Event-Branche ein.
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