18. Dezember 2021Peter Pionke
Wenn es ohne Brücke nicht mehr geht…
Wie lange hält eine Brücke und welche Arten gibt es? Investieren Sie clever in Ihre langfristige Zahngesundheit! Welche Risiken könnten mit Kronen auftreten?
Reicht die restliche Zahnsubstanz nicht mehr aus oder droht weiterer Substanzverlust am Zahn, ist die Überkronung langfristig die haltbarste Versorgung. Diese bewährte Technik kommt in verschiedenen Entwicklungsstufen seit mehr als 90 Jahren zum Einsatz.
Das Ziel liegt bei allen Ausführungen darin, die Kaukraft so umzulenken, dass der Zahn nicht zersplittern kann. Wenn Sie einmal bewusst darauf achten, welche immensen Kaukräfte pro Tag und Zahn zusammenkommen, leuchtet dieser Nutzen auf Anhieb ein.
Viele Patienten berichten davon, dass Ihre Kronen mehr als 25 Jahre halten. Damals war die Auswahl an Materialien naheliegender Weise noch wesentlich überschaubarer. Um Zahnlücken zu schließen, werden häufig die Nachbarzähne gleich mit überkront. Auf diese Weise entsteht die bekannte „Brücke“.
Die besagten Nachbarzähne tragen daraufhin den Fachnamen „Pfeilerzähne“. Oft wird in diesem Zusammenhang die implantatgetragene Krone als Alternative empfohlen. Lassen Sie sich beraten, welche Erfahrungen Ihre behandelnde Praxis mit dieser Technik gemacht hat und wägen Sie alle Argumente gut ab.
Sind die Pfeilerzähne von guter Prognose oder hat schon ein größerer Knochenabbau im Gebiet des fehlenden Zahnes stattgefunden? So ist diese sehr solide Technik auch aus Sicht der Versicherungen immer noch die erste Wahl.
Zusammengefasst sind Brücken ein bewährter, festsitzender und komfortabler Weg um eine Prothese zu vermeiden.
Arten und Kombinationen
Aus technischer Sicht unterscheidet man die Kronen und Brücken- pfeiler aufgrund der Gerüstkomponenten.
Es gibt:
Gold
Stahl
Zirkon
Titan
Verbundkunststoffe
Neben dem Gerüstmaterial ist ein weiteres Unterscheidungsmerkmal die Art der Verblendung. Darunter versteht man die weiße Schicht, die von außen das Gerüst umgibt. Neben der Art der Verblendung gibt es auch Unterschiede dahingehend, wie viele Anteile der Krone in Weiß gehalten werden.
Die häufigsten Arten sind:
Vollverblendet mit zahnfarbenem Material
Teilverblendet, meist auf der Außenseite
Kronen auf Implantaten als Unterart der Krone
Eine sogenannte 3⁄4-Krone, bei der nicht der ganze Zahn überkront wird, aber die Kaufläche geschützt werden soll
Die Richtlinien der Krankenkassen
Da es in diesem Teil des Kompasses um beachtliche Investitionssummen geht, werde ich hier auf die Besonderheiten des deutschen Versicherungssystems eingehen. Diese sind auf den ersten Blick sehr verwirrend und erscheinen nicht logisch.
Das ist der Reformfreudigkeit der verschiedenen Gesundheitsminister und den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet.
Fest steht: Reformen kommen und gehen, wir bleiben. Während meiner 28jährigen zahnärztlichen Tätigkeit habe ich mehrere große Reformen in der zahnärztlichen Versorgung miterleben dürfen. Deren Auswirkungen haben die zahnärztlichen Therapiekonzepte für die Patienten teilweise sehr nachhaltig beeinflusst. Viele von Ihnen haben das sicher auch erlebt.
Doch nun zu den Richtlinien:
Es darf keine Bezuschussung aus rein ästhetischen Gründen geben.
Eventuell wird der sogenannte Heil- und Kostenplan durch einen Gutachter im Auftrag der Kasse geprüft. Das ist in Ordnung und dient der Sicherstellung, dass die Richtlinien eingehalten werden. Meist findet das stichpunktartig statt.
Die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen schreiben eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Durchführung vor. Wählt der Patient eine davon abweichende Therapiealternative, sind die Mehrinvestitionen gesondert auszuweisen. Ihre Praxis klärt Sie darüber auf.
Der Zahn oder die vorhandene Krone sind in der jetzigen Form kariös oder in der langfristigen Stabilität gefährdet.
Ein zeitnaher Vitalitätstest / Kältetest ist vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass der Zahnnerv lebt.
Das aktuelle Röntgenbild unterstützt die zahnärztliche Diagnostik im Kieferknochen.
Was ist noch zu beachten?
Es gibt einen sogenannten Festzuschuss für den individuellen Befund. Die tatsächliche Planung wird davon häufig abweichen. Dieser Gesamtplan wird der Kasse durch den sogenannten Heil- und Kostenplan vorgelegt. Ihr Festzuschuss ist dann auf dem rosafarbenen Formblatt (HKP) vermerkt.
Anlass für Missverständnisse bei der Umsetzung ist oft der Platz zum gegenüberliegenden Zahn in der anderen Kieferhälfte. Soll heißen, ist die sogenannte Bisshöhe verändert, kann es vorkommen, dass der zu bearbeitende Zahn aus Gründen der Nervnähe beim Bohren zu wenig Platz für eine Verblendung hat.
Deshalb ist die Kaufläche eventuell zum Teil metallfarben. Techniker und Zahnarzt tun Ihr Möglichstes, die zahnfarbenen Wünsche zu erfüllen.
Welche Anforderungen in Funktion und Ästhetik gewünscht sind, besprechen Sie mit Ihrem Praxisteam. Es hat häufig einen entschei- denden Einfluss auf das Investitionsvolumen.
Womit wir auch schon bei der Größe Ihres zur Verfügung stehenden Budgets sind. Ein zentraler Punkt.
Machen Sie sich bewusst, dass Sie eine Entscheidung für möglicherweise 10 bis 20 Jahre treffen.
Machen Sie sich klar, dass eine weitere Bohrung nach dieser Zeit vielleicht nicht mehr möglich ist. Definieren Sie genau, was Ihnen wichtig ist.
Holen Sie Informationen über Ästhetik, Funktion, Langlebigkeit und erprobte Verlässlichkeit des Verfahrens ein.
Stellen Sie sicher, dass es auch in 10 Jahren noch Ersatzteile für eine möglicherweise implantatgetragene Krone gibt.
Wählen Sie wenn irgend möglich nicht die vermeintlich günstigere Variante, denn Änderungen sind im Nachhinein aus Zahnscho- nungsgründen kaum möglich.
Wenn Sie verschiedene Angebote einholen, vergleichen Sie genau den Leistungsinhalt. Manchmal werden bei Heil- und Kostenplänen in der Gegenüberstellung andere Materialien kalkuliert.
Möchten Sie Ihren Zahnersatz in einem ausländischen Labor anfertigen lassen oder legen Sie Wert auf in Deutschland hergestellten Ersatz?
Lassen Sie sich darüber aufklären, wie lange die Gewährleistung auf den technischen Anteil ist.
Welche Bedingungen müssen bei verlängerter Gewährleistung erfüllt werden? Was passiert im Einzelnen?
Die Details der Planung sind auf dem sogenannten Heil- und Kostenplan in Abkürzungen verschlüsselt codiert. Dieser wird der Kasse zur Genehmigung vorgelegt. Die Kasse prüft den Antrag auf formelle Stimmigkeit. Die BEMA-Gebührenordnung (BEMA steht für „Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“) regelt die Leistungsbeschreibung für die ausreichend zweckmäßige und wirtschaftlichste Basis-Leistung.
Mehrleistungen für Ästhetik und Materialauswahl werden nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) als eine Art Upgrade individuell von der Praxis aus- gewiesen.
Das Video schafft Klarheit
Die Präparation eines Zahnes ist ein hochgradig individueller, zum Teil sehr anspruchsvoller, handwerklicher Vorgang. In dem Video werden alle wichtigen Schritte einzeln erklärt. So erhalten Sie die Sicherheit zu wissen, was mit Ihnen passiert.
Der Ablauf im Einzelnen
Der Heilkostenplan ist genehmigt.
Vor dem Arbeitsbeginn wird eine Art Schablone für das Provisorium hergestellt.
Das Arbeitsgebiet wird betäubt.
Der Zahn wird entweder vorher oder jetzt im Kern so stabilisiert, dass ein amalgamfreies Fundament gelegt ist.
Wenn eine Krone vorher vom Zahn entfernt werden soll, wird jetzt vorsichtig mit speziellen Bohrern ein kleiner Schlitz gefräst.
Die Krone wird vorsichtig abgenommen.
Der Zahn kann jetzt nachbearbeitet werden.
Ein Abdruck wird erstellt und das Provisorium produziert.
Mit geeigneten Verfahren wird die Situation im Mund so gespeichert bzw. auf ein Modell übertragen, dass in zahntechnischen Ar- beitsschritten weitergearbeitet werden kann.
Der Abdruck ist im Allgemeinen nicht sehr beliebt und sorgt mindestens für ein ungutes Gefühl. Die großen, metallenen, mit dem Abdruckmaterial gefüllten Löffel im Mund sorgen häufig für Unwohlsein, Beklemmung und Würgereiz.
Der Abdruck gehört allerdings zu den wichtigsten Arbeitsschritten überhaupt und bildet die alleinige Arbeitsgrundlage für den zahntechnischen Teil. Damit ent- scheidet er wesentlich über die Qualität der späteren Arbeit.
Doktor Dets Praxistipp: Entlastungstechniken beim Abdruck
Heben Sie während der Erstellung des Abdrucks die Beine abwechselnd an und legen Sie sie langsam wieder ab. Drücken Sie außerdem mit dem Fingernagel auf den Akkupressurpunkt oberhalb des Kinns in der Furche. Diese einfachen Techniken können zu einer deutlichen Entlastung beitragen.
Im Ablauf geht es nun wie folgt weiter …
Zahnfarbenbestimmung
Einsetzen des Provisoriums und Vereinbarung der nächsten Schritte Eine Sonderstellung nimmt der optische Abdruck mittels Intraoral-
scanner ein. Bei dieser Technik übernimmt eine optische Ver- messung den analogen Arbeitsablauf. Bei manchen Systemen kann eine Einzelkrone oder kleine Brücke im gleichen Termin eingesetzt werden.
Abschluss der Arbeit
Die Krone oder Brücke passt und der gefühlte Eindruck ist optimal. Bisshöhe und Farbe stimmen. Nun kann es sein, dass größere Brücken zur Probe eingesetzt werden.
Die Umstellung vom Provisorium zur endgültigen Krone oder Brücke geht erfahrungsgemäß meist sehr gut. Vor dem endgültigen Einsetzen werden Zahn, Krone oder Brücke nochmals gereinigt. Abschließend überprüft man ein letztes Mal die Höhe und die sensible Bisslage.
Was kann passieren?
Während des Tragens des Provisoriums kann es vorkommen, dass sich der Zement etwas rauswäscht. Löst es sich nur leicht, gibt es möglicherweise vorübergehende Aufbissempfindlichkeiten. Außerdem müssen sich nach dem Beschleifen des Zahnes die Zellfortsätze der Nervenzellen beruhigen.
Dies benötigt eine gewisse Zeit, wie alles, was neu in den Mund eingebaut wird, eine Phase der Gewöhnung erfordert. Mit dem endgültigen Zement werden die Ka- nälchen versiegelt. Die Empfindlichkeit lässt nach. Die Regeneration kann, in Abhängigkeit zum Vorschaden, mehrere Monate dauern.
Zusammenfassung
Ihre Praxis empfiehlt Ihnen eine langfristige Stabilisierung des Zahnes.
Die Haltbarkeit kann bis zu mehreren Jahrzehnten reichen
Die Pflege muss sorgfältig erfolgen, da der Rand immer noch in der 93
Reichweite von Bakterien liegt, die neue Karies verursachen können.
Es gibt unterschiedliche Basismaterialien, die sich in Ästhetik und Substanzverlust beim Bearbeiten des Zahnes unterscheiden.
Es gibt Voll- und Teilkronen.
Teilkronen benötigen weniger Substanzabtrag und werden meist aus Gold oder Keramik hergestellt.
Die gesetzliche und private Krankenversicherung ordnet das Verfahren unter der Rubrik Prothetik ein.
Brücken sind Kronen, die durch ein sogenanntes Zwischenglied verbunden werden. Es liegt meist auf dem Zahnfleisch auf und fühlt sich an, als ob ein echter Zahn dazwischen wäre. Nach einiger Zeit haben viele Patienten sogar vergessen, dass es sich um einen künstlichen Zahn handelt.
Im sichtbaren Bereich werden die Kronen oft mit Keramik verblen- det. Dabei ist zu beachten, dass der Platz zum gegenüberliegenden Zahn ausreichend groß ist. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Verblendung im Laufe der Zeit einfach abplatzen.
Die Investition liegt oft im vierstelligen Eurobereich oder mehr. Lassen Sie sich ausführlich beraten und vertrauen Sie Ihrer Praxis. Ganz wichtig: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!
Oft ist man froh, dass alles überstanden ist und denkt, da nichts mehr weh tut, sei alles in Ordnung. Fortan lässt man die Prophylaxe erneut schleifen und manövriert sich selbst der nächsten Repara- turbedürftigkeit entgegen. Würden Sie das bei der Inspektion Ihres Fahrzeugs ebenfalls so machen?
Lernen Sie aus den Erfahrungen der letzten hundert Jahre der Zahnmedizin, denn die eigenen Zähne in gesunden Mundverhält- nissen sind durch nichts zu ersetzen.
In fünf Jahren machen Sie bis zu 1,5 Millionen Kaubewegungen – das ist gut für die Zähne und zur Stabilisierung eines stark beschädigten Zahnes. Die Kaukraft kann den Zahn nicht zerbrechen lassen. Mangelnde „Inspektionen“, bloß weil der Wagen gerade keine Fehlermeldung anzeigt, allerdings schon.
Gehen Sie mit diesem Wissen gestärkt in den nächsten Praxistermin. Fragen Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt, welche Aspekte in Ihrer speziellen Situation zutreffen.
Nicht jedes Verfahren eignet sich für jeden Zahn. Womit hat Ihr Behandler die besten Erfahrun- gen gemacht bei Patienten, denen es so ähnlich geht? Was würde er oder sie in der gleichen Situation bei sich selbst durchführen lassen?
Die Vertragsregelungen der Versicherungen haben sich in den letzten 20 Jahren grundlegend geändert und werden dies auch in Zukunft tun. Vertrauen Sie also, wenn möglich, Ihre Gesundheit nicht versicherungstechnischen oder gesetzlichen Vorgaben an, sondern machen Sie von Möglichkeiten der aktuellen zahnärztli- chen Heilkunst Gebrauch. Sie haben nur den einen Körper.
Gehen Sie kein Risko durch Nichtwissen ein!
Denken Sie an Ihre Mundgesundheit!
Nur ein aufgeklärter Patient ist ein mündiger Patient!
Der Zahn-Kompass hilft Ihnen die Zusammenhänge besser zu verstehen und verantwortungsvoll zu entscheiden!
LINK zur Webseite von Dr. Detlef Schulz
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