24. Januar 2023Peter Pionke
Schweinemast-Tierquälerei: Verantwortliche stehen vor Gericht
Verletzungen, die keinesfalls über Nacht entstanden sind. So waren in dem Videomaterial unbehandelte, blutige Verletzungen, riesige Tumore und Abszesse zu sehen. Teilweise konnten die Tiere nur noch humpeln. „Viele der Tiere hätten damals dringend tierärztlich behandelt werden müssen“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V..
Auch sind auf dem Videomaterial immer wieder tote Tiere zwischen den lebenden zu sehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenbucht war auf den Bildern nicht zu erkennen. „Ganz offensichtlich kam der Betreiber seiner Fürsorgepflicht hier nicht nach und ließ die Schweine einfach leiden“ kritisiert Peifer.
Besonders erschreckend war allerdings, dass in den beiden dokumentierten Nächten im Juli 2020 das Trinkwasser der Tiere offenbar ganz bewusst von dem Betreiber abgestellt wurde. Eine beliebte Methode in der Schweinemast, die gesetzlich verboten ist.
Ganz bewusst Trinkwasser entzogen
Ziel ist es, dass die Tiere am nächsten Morgen schneller einen hochkalorischen Futterbrei aufnehmen. Umso schneller die Tiere fett werden, umso mehr Profit. Auch wurden damals an einigen Stellen die gesetzlichen Vorgaben von max. 2 cm Spaltenbreite nicht eingehalten. So waren die Spaltenbreiten zum Teil ca. 10 cm groß – eine absolut nennenswerte Verletzungsgefahr für die Tiere.
Vermutlich bestand dieser bauliche Missstand schon seit Errichtung der Mastanlage vor etlichen Jahren. „Offenbar fanden in dem Betrieb kaum Kontrollen statt oder es wurde einfach nicht richtig hingeschaut“ so Jan Peifer.
Dabei handelt es sich bei dieser Schweinemast sogar um einen QS-zertifizierten Betrieb. QS ist ein Prüfzeichen für Lebensmittel und ist auf vielen Fleischprodukten im Supermarkt zu finden. Aus im Mastbetrieb vorgefundenen Unterlagen war erkennbar, dass viele der Tiere an Durchfall und Lungenentzündungen litten, teilweise 50 Prozent der Schweine aus einer Bucht. Behandelt wurden diese Tiere mit Antibiotika.
Die Missstände in dem Betrieb waren so schockierend, dass noch am gleichen Tag, als die Aufnahmen entstanden sind, das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert worden ist. Dies erfolgte Ende Juli 2020. Bei einer unangemeldeten Kontrolle durch das Veterinäramt wurden dann die beschriebenen Verstöße ebenfalls festgestellt, das Amt informierte daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg.
Strafbefehl über 165 Tagessätze
Auch das Deutsche Tierschutzbüro hatte eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Im Sommer 2022 wurde dann gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen.
Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kommt es am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zur Verhandlung. Ab 90 Tagessätze gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 31.01.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“ erklärt Jan Peifer.
Der Mastbetrieb liegt im Landkreis Emsland. Verteilt auf drei Hallen werden dort ca. 15.000 Tiere gehalten. Damit leben in der kleinen Ortschaft ca. 10mal mehr Schweine als Menschen. In drei Mastdurchgängen werden ca. 45.000 Schweine pro Jahr gemästet.
Damit ist es die größte Schweinmast Niedersachsens. Nach Recherchen des Deutschen Tierschutzbüros waren damals die Hauptabnehmer der Schweine die Firma Tönnies in Sögel und Vion in Emstek. Nach Bekanntwerden der Missstände haben beide Firmen die Abnahme der Tiere aus dem beschuldigten Mastbetrieb eingestellt.
„Diese tierquälerischen Zustände sind in der Massentierhaltung leider normal, denn sie sind systembedingt“ so Jan Peifer. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf.
Niemand will, dass die Tiere gequält werden
„Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Jan Peifer abschließend.
Der engagierte Tierschützer weiss natürlich genau, dass es reines Wunschdenken ist, dass alle Menschen zu Veganern werden. Aber auch die (noch) große Mehrheit, die nicht auf den Verzehr von Fleisch verzichtet will, möchte selbstverständlich, dass alle Tiere artgerecht gehalten und respektvoll behandelt werden – und nicht wie gefühllose, billige Industrieware.
Gerichtsverhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 31.01.2023 um 09 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.
Link zur Webseite des „Deutschen Tierschutzbüro e.V.“
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