24. September 2024

Tierquälerei: Staatsanwalt ermittelt gegen Putenmast

Die Tierrechtsorganisation ANINOVA (ehemals Deutsches Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang Juli 2024 umfangreiches, verstörendes Videomaterial aus einem Putenmastbetrieb im Kreis Kleve veröffentlicht, in dem knapp 20.000 Puten gehalten werden.

Deutet dieses Foto auf „Tierwohl“ hin? Es ist im Putenmastbetrieb im Kreis Kleve entstanden, gegen den jetzt die Staatsanwaltschaft ermittelt – © ANINOVA

Die Aufnahmen sind teilweise mit versteckten Kameras entstanden. Es sind Puten mit schwersten Verletzungen wie Brüche von Flügelknochen, blutigen Wunden und Abszessen zu sehen. Eine tierärztliche Behandlung der erkrankten Tiere erfolgte offenbar nicht.

Die versteckten Kameras filmten, wie Puten getreten und teilweise meterweit geworfen wurden. Auch der Betreiber ist zu sehen, während er Puten misshandelt. ANINOVA hat gegen den Betrieb Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve erstattet. Die Behörde hat die Ermittlungen aufgenommen (AZ 108 Js 616/24).

Bei der Undercover-Aktion wurden viele kranke und verletzte Puten vorgefunden – © ANINOVA

„Die Aufnahmen gleichen einem Horrorfilm! Die Bilder zeigen eindeutig Tierquälerei, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Tierquälerei und dennoch trägt der Mäster weiterhin das Siegel der Initiative ‚Tierwohl‘. Das kann ich nicht nachvollziehen“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

„Ich will mir nicht ausmalen, was das für Schmerzen für die Tiere waren. Auch der Betreiber selbst wurde dabei gefilmt, wie er kranke Tiere über eine Absperrung wirft. Dabei verletzt sich eine Pute. Das passt so gar nicht zu dem, wie sich der Betreiber gerne in die Öffentlichkeit präsentiert, nämlich als ‚Tierwohl‘-Landwirt, der mit seinen Tieren kuschelt“, prangert Jan Peifer an.

So sieht „Haltungsstufe 2“ aus, was für „Stallhaltung plus“ steht – © ANINOVA

Laut eigener Auskunft nimmt der Putenmäster an der „Initiative Tierwohl“ teil. Das Fleisch wird im Supermarkt mit der Haltungsstufe 2 verkauft (Anm. der Red.: „Haltungsstufe 2“ steht für „Stallhaltung plus“, was bedeutet, dass den Tieren mindestens 0,825 qm Platz zur Verfügung gestellt werden muss – unterm Strich 10 Prozent mehr Bewegungsraum  als Tieren in „Haltungsstufe 1“).

Nach einem Hinweis von ANINOVA hatte die Initiative „Tierwohl“ den Betrieb zwar gesperrt, allerdings nur für wenige Wochen. „Auch, wenn solch eine Sperrung ein Sanktionsverfahren nach sich ziehen kann – mit dem Ergebnis einer Geldstrafe oder einem vollständigen Ausschluss von der Initiative ‚Tierwohl‘ – so ist nicht nachzuvollziehen, warum noch nicht einmal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet werden“, fragt sich bestimmt nicht nur Jan Peifer.

Das hochmotivierte ANINOVA-Team: (v.l.) Corinna, Lisa, Claudia, Jan Peifer, Eva, Denise und Kira – © ANINOVA

Weitere Informationen hier.

Link zur Webseite der Tierrechts-Organisation ANINOVA:

http://www.aninova.org

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